Die gutachterliche Stellungnahme​

Die Mitarbeiter der Ingenieurbüro Doliva GmbH stehen Ihnen als Auftraggebern und Kunden jederzeit beratend zur Seite. In diesem Rahmen erstellen wir zu unterschiedlichen Themenkomplexen gutachterliche Stellungnahmen.

 

Die gutachterliche Stellungnahme kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich oder sinnvoll werden. Zum einen können Schäden an Baukonstruktionen ausschlaggebend für die Notwendigkeit einer sachkundigen Beurteilung sein, zum anderen kann eine statische Beurteilung beispielsweise hinsichtlich der Tragfähigkeit einer Konstruktion erforderlich werden.

 

Die fundierte Beurteilung einer Baukonstruktion in Bezug auf deren Dauerhaftigkeit oder Verformung  (Gebrauchstauglichkeit) oder ihres Erscheinungsbildes, hier sind zum Beispiel Rissschäden gemeint, sind weitere Gründe für das Verfassen eines Gutachtens.

 

Bei einem Schadensgutachten am Bauwerk werden zunächst die Schadensursachen identifiziert, der Umfang der Schäden bewertet und gegebenfalls geeignete Maßnahmen für die Behebung der Schäden vorgeschlagen.

 

Ein Schaden an einer Baukonstruktion liegt dann vor, wenn die Standsicherheit, die Funktionstüchtigkeit, die Dauerhaftigkeit oder das Aussehen beeinträchtigt sind. Die Schäden können sich beispielsweise in Form von Rissen, Abplatzungen oder starken Verformungen äußern.

 

Bei der Erstellung eines Schadensgutachtens wird die Baukonstruktion in Augenschein genommen und die Schäden werden messtechnisch und visuell dokumentiert. Im Anschluß an die Dokumentation erfolgt die Bewertung der Schäden sowie die Ermittlung der Schadensursachen. Dazu werden Bestandsunterlagen, sofern vorhanden, analysiert und Baustoffuntersuchungen ausgewertet. Daran schließt eine Empfehlung zur Sanierung beziehungsweise Reparatur der Konstruktion an.

 

Eine gutachterliche statische Stellungnahme wird zur Beurteilung der Tragfähigkeit einer Konstruktion erforderlich. Die Bewertungen hinsichtlich der Tragfähigkeit von Gebäuden beispielsweise bei Umnutzungen von Baukonstruktionen oder abweichend von den Bestandsunterlagen hergestellten Objekten sind notwendig.

 

Zur Erlangung des gewünschten Erscheinungsbildes einer Baukonstruktion müssen verschiedene konstruktive und tragwerksplanerische Aspekte beachtet werden. Ein konstruktives Gutachten beleuchtet diese für den jeweiligen Einzelfall und schließt mit Empfehlungen zum Erreichen des geplanten Aussehens der Konstruktion.

 

Weiterhin ist das Verfassen gutachterlicher Stellungnahmen zur Beurteilung der Tragfähigkeit, der Dauerhaftigkeit und zur Durchführung von Tragwerkssanierungen auf dem Gebiet der Altstähle durch Materialuntersuchungen und Bestandsanalysen aufgrund der jahrelangen Erfahrung und der Forschungstätigkeit im Rahmen der Dissertation von Dr.-Ing. Stefan Doliva möglich.

 

Für eine korrekte Identifizierung und Bewertung der Schäden sowie für die Empfehlung geeigneter Lösungen sind spezifische Fachkenntnisse und umfassende Erfahrung in der Bautechnik erforderlich. Um eine genaue Begutachtung durchzuführen sind Sachverstand und eine entsprechende Erfahrung nötig. Die Ingenieurbüro Doliva GmbH bietet Ihnen diese Leistungen gerne an.

 

Eine Klarstellung:

Die Berufsbezeichnung „Gutachter“ ist nicht geschützt. Lediglich die „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“, gerne auch mit ö.b.u.v. SV abgekürzt, haben vor einer Berufungskommission ihre besondere Sachkunde für einen Berufungskanon, zum Beispiel Schäden im Mauerwerksbau, nachgewiesen. Nur für diesen sind sie berufen und werden dann auch teilweise als Gerichtsgutachter tätig.

Herr Dr.-Ing. Stefan Doliva ist bei der Baukammer Berlin zuständig für den Fachbereich Schweißtechnik und hat schon einige ö.b.u.v. Sachverständige in ihren Prüfungen betreut.